Mit 1.1.2024 gilt klinisch psychologische Behandlung endlich als Kassenleistung. Daher werden von der Österreichischen Gesundheitskasse sowie der Sozialversicherung der Selbstständigen die Kosten der Behandlungseinheiten teilweise rückerstattet. Die Sätze unterscheiden sich ein wenig und gestalten sich wie folgt.










